Teilnahmebedingungen für TUI Blog Gewinnspiele in Österreich
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1. Allgemeine Informationen. Veranstalter des TUI Blog-Gewinnspiels ist TUI Österreich GmbH, Heiligenstädter Straße 31, 1190 Wien. Die Teilnehmer erkennen an, dass das Gewinnspiel in keiner Weise von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert wird bzw. in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram steht. Alle Informationen und Daten, die im Rahmen des Gewinnspiels durch die Nutzer mitgeteilt oder von diesen erhoben werden, werden nur dem Veranstalter und nicht Facebook oder Instagram bereitgestellt. Sämtliche Anfragen und Hinweise bezüglich des Gewinnspiels sind an den Veranstalter und nicht an Facebook oder Instagram zu richten. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert der Benutzer diese Teilnahmebedingungen.
2. Teilnahmeberechtigung. Teilnahmeberechtigt sind alle TUI Blog-Nutzer, die zum Zeitpunkt der Teilnahme unter dem Blogbeitrag kommentiert und das 18. Lebensjahr erreicht haben und ihren Wohnsitz in Österreich haben. Die Teilnahme ist kostenlos.
3. Gewinnspielmechanismus. Der Teilnahmezeitraum des Gewinnspiels ist unmittelbar dem Gewinnspiel zu entnehmen. Der Gewinnspielmechanismus kann unmittelbar dem Teilnahmefenster des Gewinnspiels entnommen werden. Die Preise werden im Blogbeitrag bekannt gegeben.
4. Gewinnspielbenachrichtigung. Die Gewinner werden per Kommentar oder E-Mail über ihren Gewinn informiert. Jeder Gewinner muss sich innerhalb von drei Werktagen über eine Antwort-E-Mail oder Privatnachricht beim Veranstalter melden. Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb dieser Frist, wird ohne weitere Ankündigung ein Ersatz-Gewinner gezogen.
5. Ausschluss vom Gewinnspiel. Angestellte des Veranstalters sowie andere an der Konzeption und Umsetzung der Aktion beteiligten Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen Gewinne auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden. Ausgeschlossen ist auch, wer unwahre Angaben zu seiner Person macht. Die Teilnahme durch Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste oder sonstige Dienstleister ist nicht zulässig. Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen und Gewinne nicht auszuschütten bzw. nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.
6. Datenschutz. Im Rahmen des Gewinnspiels werden personenbezogene Daten der Teilnehmer erhoben (Name und Anschrift der Gewinner). Diese Daten werden vom Veranstalter ausschließlich zur Durchführung der Aktion in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet und genutzt. Die Teilnehmer haben jederzeit die Möglichkeit, ihre personenbezogenen Daten löschen zu lassen. Hiervon ausgenommen sind ausschließlich die Daten, zu deren Aufbewahrung der Veranstalter gesetzlich verpflichtet ist. Wünscht ein Teilnehmer die Sperrung oder Löschung seiner Daten, ist eine weitere Teilnahme an der laufenden Verlosung naturgemäß nicht mehr möglich.
7. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels. Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden, sofern sie nach vernünftigen Gesichtspunkten, insbesondere aufgrund technischer oder rechtlicher Gründe erforderlich ist. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der Veranstalter von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
8. Einräumung von Nutzungsrechten und Namensnennung
Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihre Beiträge zum Gewinnspiel sowie deren Namen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, der Auslosung, Abwicklung oder Präsentation der Teilnehmerbeiträge von dem Veranstalter oder von dem Veranstalter beauftragten Dritten in Online- wie Offlinemedien (zum Beispiel auf der Facebook oder Instagram Seite, Website, als Videos, Fotos oder Reports oder im Printbereich) Dritten öffentlich bekannt gegeben werden. Zu diesen Zwecken räumen die Teilnehmer dem Veranstalter unentgeltlich, zeitlich und örtlich unbeschränkt das Recht ein, die von ihnen im Rahmen der Gewinnspiel an den Veranstalter überlassenen Gewinnspielbeiträge, auch ohne Urhebernennung, in analogen und digitalen Medien zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, auszustellen, zu bearbeiten, zu senden, auszustellen sowie die vorgenannten Rechte auf Dritte zu übertragen.
9. Verhaltensregeln, Verantwortlichkeit und Sanktionen.
Der Teilnehmer gewährleistet, dass er keine Inhalte einreicht,
von denen er weiß, dass sie falsch, ungenau oder irreführend sind;
die gegen das Urheberrecht oder sonstige Rechte Dritter verstoßen;
die gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verstoßen;
die für ein Individuum oder ein Unternehmen diffamierend, verleumderisch, beleidigend oder diskriminierend sind;
für die er eine Zahlung oder andere Gegenleistung eines Dritten erhalten hat;
die Informationen bezüglich anderer Websites, Adressen, Email-Adressen, Kontaktinformationen oder Telefonnummern enthalten;
die Computerviren, -würmer oder sonstige potentiell schädliche Computerprogramme oder Dateien enthalten.
Falls der Veranstalter wegen unzulässiger Inhalte oder sonstigen Gesetzesverstößen in Anspruch genommen wird, die von den Teilnehmern zu vertreten sind, stellen die jeweiligen Teilnehmer den Veranstalter auf erstes Anfordern frei und unterstützten den Veranstalter bei der Abwehr der Ansprüche. Diese Freistellung umfasst die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.
10. Rechtsweg, Änderungen und geltendes Recht. Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die die Ziehung der Gewinner und die Beurteilung der Inhalte der eingereichten Gewinnspielbeiträge, ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderung erfolgt nur beim Vorliegen von triftigen und sachlichen Gründen, insbesondere rechtlicher, technischer und betriebswirtschaftlicher Natur. Im Fall von Änderungen teilt der Veranstalter den Teilnehmern die geänderten Teilnahmebedingungen in angemessener Form und an angemessener Stelle mit. Es ist das Recht der Republik Österreich anwendbar, sofern dem keine zwingenden Verbrauchervorschriften entgegen stehen.
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Teneriffa wird auch Insel des ewigen Frühlings genannt. ?
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